Wenn es um die Erteilung von Patenten im Auftrag der Wissenschaft geht, ist Dr. Karen Henning als Patentanwältin Expertin für die Magdeburger Universität.

Patente und Magdeburg – diese beiden Wörter gehören für Dr. Karen Henning vom Transfer- und Gründerzentrum (TUGZ) mittlerweile zusammen wie die verschiedenen Mitglieder einer Symbiose. Die promovierte Biologin ist seit einem Jahr als Abteilungsleiterin an der Universität „Otto von-Guericke“ für den Bereich Transfer und Schutzrechte verantwortlich. Erfahrung hat sie bereits in einer Patentanwaltskanzlei gesammelt, hat in Bonn und Berlin der Forschung und Ausbildung gefrönt. Eine Zusatzausbildung zur Deutschen Patentanwältin, die per Ablegung der Patentanwaltsprüfung besiegelt wurde, hat sie ebenfalls absolviert. An der Magdeburger Universität reizte sie die neue Herausforderung: „Ich habe hier wieder den direkten Kontakt zu den Erfindern unter den Uni-Mitarbeitern und Studierenden, die hier vor mir auf dem Stuhl sitzen und mir ihre spannenden Ideen vorstellen. Ich kann mir sogar auch mal einen Prototypen anschauen und bin wieder viel näher am Geschehen dabei, als es noch in der Kanzlei der Fall war.“

Die patentstärksten Bereiche an der Magdeburger Uni sind momentan Medizintechnik und Maschinenbau, in diesen Fachbereichen betreut Karen Henning regelmäßig Patentanmeldungen der Mitarbeiter und Studierenden. Die Zahl der Erfindungsmeldungen variiert von Jahr zu Jahr, 2018 waren es 35. Insgesamt 20 wurden 2018 als Patentanmeldung eingereicht. Der Erteilungsprozess eines Patents dauert manchmal jahrelang: „Je nach Idee sind umfangreiche Recherchen nötig, inwieweit die Idee dem Patentschutz zugänglich ist. Das Prüfungsverfahren selbst kann schon einmal drei bis fünf Jahre dauern.“ Alle Patentanmeldungen beginnen aber gleich:  Uni-Mitarbeiter oder Studierende stellen Karen Henning die Idee vor, die patentiert werden soll. „Dann reden wir darüber, meistens haben die Erfinder auch schon selbst recherchiert, was es mit Stand der Technik schon gibt. Das ist ganz wichtig, denn ein Patent wird nur dann erteilt, wenn der Gegenstandneu und erfinderisch ist.“ Oft arbeiten Dr. Karen Henning und der/die Erfinder mit dem Patentinformationszentrum zusammen, wo Rechercheurinnen die Recherche zum Stand der Technik durchführen. Den Recherchebericht spricht sie dann wiederum mit dem/den Erfinder/n durch. „Wenn das alles gut aussieht, dann nimmt die Universität für gewöhnlich auch die Erfindung in Anspruch und wir reichen eine Patentanmeldung ein“, sagt sie. Bei Diensterfindungen gehen die Rechte an der Erfindung an die Universität über, sofern diese die Rechte an der Diensterfindung nicht freigibt. Bei Verwertung erhält der Erfinder oder die Erfindergemeinschaft einen festgeschriebenen Teil der Erlöse. Auch die Studierenden der Otto-von-Guericke-Universität haben die Möglichkeit, ihre Rechte an die Universität zu übertragen, welche dann die Kosten für eine Anmeldung übernimmt. Wer das nicht will, muss den aufwändigen und kostspieligen Prozess ohne das TUGZ bewältigen. Im bestmöglichen Fall wird eine Patentanmeldung bzw. erteiltes Patent verwertet in dem die Universität Lizenzen für die Nutzung der Schutzrechte an Unternehmen vergibt. Wer weder Mitarbeiter noch Studierender sei, müsse sich über die Ersterfinderberatung an eine spezialisierte Patentanwaltskanzlei wenden, die das Verfahren der Patenterteilung begleitet.
Mit anderen Wissenschaftsstandorten kann die Magdeburger Universität mit ihrem Campus in der Stadtmitte in Sachen Schutzrechte auf jeden Fall mithalten, weiß Dr. Karen Henning. „Das ist gar keine Frage, da liegen wir gut im Rennen“, sagt sie. Zwar werde aus der Erfahrung von Karen Henning und ihren Kollegen nicht aus jeder Erfindung auch gleich ein Patent, von dem Erfinder und Uni profitieren können, doch die Magdeburger Forschungseinrichtung müsse sich wahrlich nicht vor anderen Zentren der Wissenschaft im Bundesgebiet verstecken. Die Experten am TUGZ arbeiten tagtäglich daran, dass all das, was in Magdeburg im Dienste der Wissenschaft ersonnen wird, auch in der Landeshauptstadt bleibt und für weiteren Anreiz zur Forschung sorgt.

Dr. Karen Henning


Transfer- und Gründerzentrum der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg